Verein Amphibien-Freunde Kehrsiten
(VAF Kehrsiten)
Statuten
Art. 1 Name, Sitz
Der Verein Amphibien-Freunde Kehrsiten (VAF Kehrsiten) ist ein Verein gemäss Art. 60ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) mit Sitz in Kehrsiten, Gemeinde Stansstad.
Art. 2 Zweck
Der Verein bezweckt den Schutz der Erdkrötenpopulation sowie aller anderer Amphibienarten im Raum Kehrsiten. Er unterstützt sämtliche Tätigkeiten und Projekte, die in diesem Zusammenhang stehen.
Insbesondere erstellt und unterhält er Amphibienschutzzäune und gewährleistet eine möglichst gefahrlose Strassenüberquerung der Amphibien.
Art. 3 Vereinsjahr
Das Vereins- und Rechnungsjahr beginnt jeweils am 1. Januar und endet am 31. Dezember.
Art. 4 Mitgliedschaft
Der Eintritt und Austritt von Mitgliedern kann jederzeit erfolgen.
Art. 5 Beiträge, Haftung
Der Mitgliederbeitrag wird durch die Vereinsversammlung festgelegt.
Leisten Mitglieder einen Arbeitseinsatz, werden sie von der finanziellen Mitgliederbeitragspflicht befreit.
Für die Verbindlichkeiten des Vereins haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen. Die persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.
Art. 6 Vereinsorgane
- a) Die Vereinsversammlung
Die Versammlung der Mitglieder bildet das oberste Organ des Vereins.
Sie findet jährlich mindestens einmal statt und wird vom Vorstand einberufen. Überdies kann 1/5 der Mitglieder die Einberufung verlangen.
Die Einladung zur Vereinsversammlung erfolgt mindestens zwei Wochen im Voraus, unter Angabe der Traktanden. Die Vereinsversammlung beschliesst grundsätzlich nur über traktandierte Geschäfte. In Dringlichkeitsfällen können Traktanden bis zur Eröffnung der Versammlung eingebracht werden.
Die Vereinsversammlung wählt alle zwei Jahre den Vorstand und anlässlich der Gründungsversammlung das Präsidium.
Sie entscheidet in allen Angelegenheiten, die nicht anderen Organen des Vereins übertragen sind.
Bei Wahlen und Abstimmungen gilt das Mehr der abgegebenen Stimmen.
Bei Stimmgleichheit gibt das Präsidium den Stichentscheid. - b) Der Vorstand
Der Vorstand konstituiert sich unter dem Vorsitz des Präsidiums.
Der Vorstand besteht mindestens aus 3 Mitgliedern (einschliesslich des Präsidiums).
Vorstandsmitglieder können mehrere Funktionen erfüllen.
Der Vorstand ist zuständig für- Definition der Ziele des Vereins
- Festlegen der Organisation des Vereins
- Organisation des Materials und der Arbeitseinsätze
- Abschliessen von Verträgen mit Dritten
- Führen der Vereinsrechnung sowie Erstellen des Vereinsberichts und Vorbereitung der Beschlüsse der Vereinsversammlung
- c) Die Revisionsstelle
Die Vereinsversammlung wählt alle zwei Jahre zwei Rechnungsrevisorin/en.
Diese/r überprüft jährlich die Vereinsrechnung, berichtet darüber anlässlich der ordentlichen Vereinsversammlung und empfiehlt Abnahme (mit oder ohne Einschränkung) oder Rückweisung der Jahresrechnung.
Art. 7 Änderung der Statuten
Die Änderung der Statuten erfolgt durch Beschluss der Vereinsversammlung. Es gilt die 2/3 Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
Art. 8 Auflösung des Vereins
Die Auflösung des Vereins kann jederzeit durch die Vereinsversammlung herbeigeführt werden. Es müssen mindestens 1/2 aller Stimmberechtigten anwesend sein und es bedarf der 3/4 Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
Bei Auflösung des Vereins wird das noch vorhandene Vereinsvermögen an eine andere steuerbefreite Körperschaft mit ähnlicher Zwecksetzung übertragen.
Genehmigt anlässlich der Gründungsversammlung vom 23. November 2006, revidiert an der GV vom 8. März 2007
VAF • Sofie Massetti, Präsidentin • Casa Rialto • CH-6365 Kehrsiten
E-Mail am.kerns@bluewin.ch
PC-Konto 60-14-3 • IBAN CH9800 77900 02227 57100 • CLEARING 779